Terminregeln allgemein
- Mindestens 4 Wurmkuren : Frühjahr, Sommer, Herbst, Winter.
Termine abstimmen auf das Wetter und wann die Esel auf die Weide und zurück in den Stall kommen.
Besondere Regeln:
Neuzugänge :
Neu in den Betrieb gebrachte Esel sollten vor dem Einstallen entwurmt und nach der Behandlung mindestens 2 Tage isoliert gehalten werden.
Eselinnen:
Bei Eselinnen sollten gleich nach dem Abfohlen die im Gesäuge befindlichen Zwergfadenwurmlarven bekämpft werden (Ivermectin). So kann die Gefahr einer Zwergfadenwurm-Erkrankung bei Fohlen reduziert werden. Danach sollten Stute und Fohlen bis zum Absetzen in Abständen von nicht weniger als 8 Wochen behandelt werden.
Fohlen und Jährlinge:
Bei Fohlen empfiehlt sich eine Behandlung im alter von ca. 3 bis Wochen zur Bekämpfung des Spulwurms und danach weitere Behandlungsmassnahmen im Abstand von nicht weniger als 8 Wochen.